Zukunft gestalten

Eines unserer wichtigsten Inves­ti­ti­ons­pro­jekte für eine nachhaltige und zuver­lässige Trink­was­ser­ver­sorgung der Zukunft ist die „Neue Riedleitung“. Nach Fertig­stellung wird die Neue Riedleitung als zweite Haupt­schlagader für den Wasser­transport und damit auch den Ressour­cen­aus­gleich aus dem Hessi­schen Ried fungieren.

Die Riedleitung ist der wichtigste Abschnitt unseres Leitungs­ver­bundes mit rund 34 Kilometer Länge und einem Durch­messer von bis zu 1,30 Metern. Sie verbindet Frankfurt, Wiesbaden, den Vorder­taunus und den Rheingau mit den großen Grundwasser­gewinnungs­anlagen im Hessi­schen Ried. Die Riedleitung ist die Haupt­schlagader für unsere Versorgung mit Trink­wasser. Nahezu 60 Prozent des Trink­was­ser­be­darfs für Frankfurt, Wiesbaden und das jeweilige Umland werden über diese Leitung trans­por­tiert.

Damit die Versorgung für kommende Jahrzehnte sicher­ge­stellt werden kann, muss die fast 60 Jahre alte Beton­leitung saniert werden. Hierfür wird die Neue Riedleitung aus Stahl mit einem Meter Durch­messer als Redundanz verlegt. Sie wird die bestehende Riedleitung im laufenden Betrieb ersetzen, sodass sie gewartet werden kann. Im nördlichen Bereich ist die neue Leitung bereits seit 2018 in Betrieb. 2030 soll der mittlere Abschnitt fertig sein. Nach Fertig­stellung wird die Leitung vom Wasserwerk Allmendfeld über Riedstadt-Wolfs­kehlen nach Flörsheim verlaufen und dort den Main unter­queren.

Im Fokus

Bauabschnit Süd - Trassenplanung

Um Eingriffe in ökolo­gisch sensible Gebiete zu vermeiden, wird die Trasse bevorzugt um Natur- und andere Schutz­ge­biete herum­ge­führt. Ist das nicht möglich, werden Fließ­ge­wässer in graben­loser Bauweise unter­quert. Dies erfolgt zum Beispiel beim Scheid­graben im Vogel­schutz­gebiet südlich von Riedstadt-Wolfs­kehlen. Es wird ein Schutzrohr unter dem Graben hindurch­ge­presst, die Trink­was­ser­leitung dann einge­zogen. Flora und Fauna bleiben damit weitgehend unberührt. Eine ökolo­gische Baube­gleitung sorgt mit einem umfas­senden Maßnah­men­paket dafür, dass geschützte Tiere und Pflanzen nicht beein­trächtigt werden. Dies gilt vor allem während der Brutzeit von Vögeln.

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Fragen zum Projekt

Die Riedleitung ist die Lebensader der Trink­was­ser­ver­sorgung der Rhein-Main-Region. Bis zu 40 Prozent des täglichen Trink­was­ser­be­darfs des Ballungs­raums fließen durch die rund 34 Kilometer lange Leitung, die bereits 1964 in Betrieb genommen wurde. Die 60 Jahre alte Leitung wurde aus Spann­beton errichtet. Mit zuneh­mendem Alter erhöht sich das Havarie­risiko bei diesem Werkstoff, was bedeutet, dass die Leitung im Schadensfall bricht und damit schlag­artig vollständig ausfällt.

Nach den anerkannten Regeln der Technik werden Trink­was­ser­trans­port­lei­tungen dieser Bedeutung grund­sätzlich redundant ausgelegt. Das heißt, es gibt eine zweite Leitung, durch die das Trink­wasser im Falle einer Störung oder bei anste­henden Sanie­rungs­ar­beiten trans­por­tiert wird. Mit einer zweiten Leitung ist bei einem Ausfall der bestehenden Riedleitung die Trink­was­ser­ver­sorgung weiterhin sicher­ge­stellt.

Die neue Leitung wird rund 40 Kilometer lang und wird in vier Bauab­schnitten unter­ir­disch verlegt. Ein erster, vier Kilometer langer Abschnitt bei Rüsselsheim-Haßloch, ist bereits seit Sommer 2018 in Betrieb. Den südlichen Abschnitt vom Wasserwerk Allmendfeld bis zum Anschluss an die Bestands­leitung bei Riedstadt-Wolfs­kehlen hat das Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt im Dezember 2022 genehmigt. Dieser ist rund 18 km lang. Der nächste Planungs­schritt startete im Herbst 2022 für den sich anschlie­ßenden, mittleren Abschnitt von Riedstadt-Wolfs­kehlen bis Rüsselsheim-Haßloch mit rund 16 km Länge.

Die Trassen­planung folgt für alle Leitungs­ab­schnitte den Grund­sätzen:

– Schutz­ge­biete für Natur und Arten sowie ökolo­gisch sensible Gebiete meiden
– Boden­denk­mäler meiden
– Trink­was­ser­schutz­ge­biete der Zone II meiden
– möglichst entlang vorhan­dener Leitungen, Straßen, Bahngleisen etc. planen
– einen möglichst kurzen, gradli­nigen Trassen­verlauf wählen.

Das Hessische Ried wird vielfältig genutzt und ist landwirt­schaftlich geprägt. Die Belange der Landwirt­schaft werden berück­sichtigt, indem die Trasse möglichst in bestehenden Wegen oder parallel zu bestehenden Leitungen verläuft und landwirt­schaftlich genutzte Flächen geringst­möglich berührt oder zerschneidet. Weiterhin sind Hinweise der betrof­fenen Städte und Gemeinden sowie von anderen Infra­struk­tur­be­treibern zu künftigen Planungen zu beachten. Neben betriebs­tech­ni­schen Belangen spielen bei einem Inves­ti­ti­ons­projekt dieser Größen­ordnung auch wirtschaft­liche Aspekte eine Rolle.

Nein. Die „Neue Riedleitung“ wird flankierend zur bestehenden Leitung gebaut, um den anerkannten Regeln der Technik gerecht zu werden und die rund 60 Jahre alte Bestands­leitung mittel­fristig sanieren zu können. Die Menge an Grund­wasser, die Hessen­wasser zur Trink­was­ser­ge­winnung entnehmen darf, ist behördlich vorge­ge­benen, in sogenannten Wasser­rechts­be­scheiden. Die Wasser­rechts­be­scheide werden durch das Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt erteilt.

Im Hessi­schen Ried gibt es eine aktive Grund­was­ser­be­wirt­schaftung. Der Wasser­verband Hessi­sches Ried (WHR) betreibt seit 1989 für den Leitungs­verbund der Öffent­lichen Wasser­ver­sorgung, für Teile der landwirt­schaft­lichen Beregnung sowie zur Stützung indus­tri­eller Entnahme ein sogenanntes „Integriertes Wasser­res­sourcen-Management“ nach den Vorgaben des Grund­was­ser­be­wirt­schaf­tungs­plans. Es wird nicht nur Wasser aus dem Grund­was­ser­körper entnommen, sondern es wird im Gegenzug aufbe­rei­tetes Rhein­wasser mit dem Instrument der Infil­tration in den Boden versi­ckert, also dem Grund­wasser zugeführt. Die Infil­tration bildet den Regen nach.

So funktio­niert die Infil­tration: zum Film

Planungen zur Errichtung von Anlagen der Infra­struktur wie einer Trink­was­ser­trans­port­leitung durch­laufen verschiedene Phasen. Ausgehend von einer Machbar­keits­prüfung, über Vorplanung und Geneh­mi­gungs­planung wird die Planung immer weiter konkre­ti­siert bis hin zur Detail­planung für die spätere Bauaus­führung (Ausfüh­rungs­planung).

Für das Vorhaben „redun­dante Neuver­legung der Riedleitung Süd-Teil“ wurde Mitte Februar 2021 beim Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt der Antrag auf Geneh­migung (Hier: Planfest­stellung) gestellt.

Eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung des Vorhabens ist Bestandteil des Verfahrens. Das Planfest­stel­lungs­ver­fahren sieht eine breite Öffent­lich­keits­be­tei­ligung vor.

Am 21.12.2022 hat das Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt den Planfest­stel­lungs­be­schluss für diesen Abschnitt an Hessen­wasser übergeben. Dies ist die Grundlage für die Umsetzung des Baus der Leitung.

Für den mittleren Abschnitt der Neuen Riedleitung sind die Machbar­keits­prüfung und die frühe Öffent­lich­keits­be­tei­ligung erfolgt. Im März 2023 fand beim Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt die Abstimmung der Unter­lagen für den Geneh­mi­gungs­antrag (Scoping-Termin) statt. Derzeit wird der Antrag vorbe­reitet und im zweiten Halbjahr 2024 einge­reicht.

Die „Neue Riedleitung“ wird abschnitts­weise verlegt, wandert also von Abschnitt zu Abschnitt. Wir erwarten eine Bauzeit je Abschnitt von zwei bis vier Wochen. Schacht­bau­werke und Kreuzungen dauern entspre­chend länger. Während dieser Bauzeit finden die Bauar­beiten (Aushub des Bodens, Verlegen und Verschweißen der Leitungs­rohre im Graben, Wieder­einbau des Bodens) an Ort und Stelle statt. Erfor­der­liche Baustraßen werden zurück gebaut, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Vor Baubeginn der jewei­ligen Abschnitte findet mit den Betei­ligten im Regelfall eine Bespre­chung statt, um sich gegen­seitig zu infor­mieren. Weitere Einzel­heiten, vor allem der Bauzei­tenplan, werden zusammen mit der Baufirma erarbeitet. 

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Die Beregnung während der Bauzeit ist gesichert. Leitungen zur Beregnung werden geschützt oder vorüber­gehend umgelegt. Feldbrunnen, sofern sie betroffen sind, werden aufrecht­erhalten oder es wird im Vorfeld der Baumaß­nahme für Ersatz gesorgt. Dafür werden Feldbrunnen im Detail betrachtet und indivi­duelle Lösungen mit den jewei­ligen Betreibern und betrof­fenen Landwirten abgestimmt. Dies geschieht innerhalb der mehrjäh­rigen Bauzeit recht­zeitig vor Beginn der Baumaß­nahme.

Um ein boden­scho­nendes Arbeiten während der Baumaß­nahme sicher­zu­stellen, ist eine boden­kund­liche Baube­gleitung durch ein Fachbüro vorge­sehen. Bereits in der Planungs­phase wird der Boden­schutz berück­sichtigt, sehr empfind­liche Böden werden möglichst gemieden.

Beim Aushub des Leitungs­grabens wird der Oberboden getrennt vom Unter­boden im Arbeits­streifen gelagert und nach der Verlegung der Leitung boden­schonend wieder eingebaut. Bei ungüns­tigen Witte­rungs­ver­hält­nissen oder zu hoher Boden­feuchte werden die Bauar­beiten unter­brochen. Auch die abschlie­ßende Rekul­ti­vierung von beanspruchten Flächen wird durch die boden­kund­liche Baube­gleitung betreut, indem zum Beispiel den Boden­ver­hält­nissen angepasste Geräte zur Boden­lo­cke­rungen festgelegt werden.
Der Boden­gut­achter ist während der gesamten Bauzeit im Einsatz und begleitet fachlich die Baumaß­nahme.

Die Breite des Schutz­streifens ist definiert durch eine Norm des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasser­fachs) und beträgt zehn Meter. Innerhalb dieses Schutz­streifens dürfen keine Bauwerke errichtet oder tiefwur­zelnde Pflanzen gesetzt werden. Eine gewöhn­liche landwirt­schaft­liche Nutzung ist weiterhin ohne Einschrän­kungen möglich. Das heißt, der Schutz­streifen darf mit landwirt­schaft­lichen Fahrzeugen befahren, Feldmieten oder Folien­tunnel mit Erdankern von einem Meter dürfen errichtet und Tiefen­lo­cke­rungs­ar­beiten bis zu ca. einem Meter dürfen durch­ge­führt werden.

Eine Überbauung der Leitung mit Photo­voltaik-Anlagen ist nach den aktuellen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasser­fachs) nicht möglich.

Sobald die Planung feststeht, werden alle Grund­stücks­ei­gen­tümer schriftlich kontak­tiert, um über die Art der geplanten Grund­stücks­nutzung zu infor­mieren und die Erlaubnis einer tempo­rären oder dauer­haften Nutzung einzu­holen. Für die Inanspruch­nahme von Flächen während der Baumaß­nahme oder von Flächen für den Schutz­streifen erhält der Eigen­tümer eine Entschä­di­gungs­zahlung. Die Höhe der Entschä­digung richtet sich nach den Auswir­kungen auf das jeweilige Einzel­grund­stück und dem erfor­der­lichen Grund­stücks­nut­zungs­recht. Weiterhin werden auch mögliche Ernte­aus­fälle während oder nach der Baumaß­nahme berück­sichtigt. Dafür wird ein externer Gutachter tätig, der Ernte­aus­fälle oder Aufwuchs­schäden ermittelt und bewertet.

Abschnitt Süd

Am 20.06.2021 eröffnete das RP Darmstadt als verfah­rens­füh­rende Behörde die öffent­liche Auslegung der Antrags­un­ter­lagen im Rahmen des Planstel­lungs­ver­fahrens. Die Antrags­un­ter­lagen lagen vom 21.06. bis zum 20.07. in den betrof­fenen Kommunen (Riedstadt, Griesheim, Pfung­stadt und Gernsheim) öffentlich aus bzw. waren im Internet über die Webseite des Regie­rungs­prä­si­diums Darmstadt zugänglich. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich zu den Antrags­un­ter­lagen äußern, Hinweise geben oder Einwen­dungen erheben. Die Antrags­un­ter­lagen zur Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung können Sie hier einsehen.

Die Stellung­nahmen der Fachbe­hörden, von anderen Infra­struk­tur­be­treibern (Verkehr, Strom, Gas, Telekom­mu­ni­kation), der landwirt­schaft­lichen Verbände und der Umwelt­ver­bände und die Einwen­dungen Privater wurden an Hessen­wasser übergeben und anschließend erörtert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand anstelle eines Erörte­rungs­termins eine Online-Konsul­tation statt. Im Zeitraum vom 14.03. bis 04.04.2022 hatten die vom Regie­rungs­prä­sidium angeschrie­benen Personen Gelegenheit, ihre Argumente zu erläutern oder auf die Antwort von Hessen­wasser zu reagieren. Die Online-Konsul­tation ist, ebenso wie ein Erörte­rungs­termin vor Ort, nicht öffentlich und wurde in Juni 2022 abgeschlossen.

Am 21.12.2022 hat das Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt den Planfest­stel­lungs­be­schluss an Hessen­wasser übergeben.

Hessen­wasser arbeitet für die Regelung der Grund­stücks­nutzung mit der Hessi­schen Landge­sell­schaft mbH (HLG) zusammen. Die HLG bringt als Expertin für Grund und Boden ihre langjäh­rigen Erfah­rungen in der Umsetzung umfang­reicher Flächen­si­cherung für Infra­struk­tur­vor­haben ein. Wenden Sie sich gerne an die HLG und den im Schreiben an Grund­stücks­ei­gen­tümer bzw. Bewirt­schafter genannten Ansprech­partnern.

Weitere Infor­ma­tionen:
Homepage HLG  
Zusam­men­arbeit Hessen­wasser und HLG 

In Vorbe­reitung für die spätere Bauaus­führung liefern Baugrund­un­ter­su­chungen vertiefte Kennt­nisse über die Beschaf­fenheit des Unter­grunds im Trassen­verlauf, wie zum Beispiel Bodenart, Boden­dichte, Wasser­durch­läs­sigkeit und Tragfä­higkeit. Es kommen dabei Rammsonden und Kernboh­rungen zum Einsatz. Die Unter­su­chungen finden entlang der gesamten Trasse statt, um ein Gesamtbild der Boden­ver­hält­nisse zu erhalten.

Die Baugrund­un­ter­su­chungen für den südlichen Teil der Neuen Riedleitung sind abgeschlossen.

Abschnitt Mitte

Zu Beginn der Planung aller Abschnitte, also Süd, Mitte und Nord, wurden mögliche Trassen­ver­läufe großräumig in den Blick genommen und nach verschie­denen Kriterien bewertet. Die am besten bewertete Leitungs­va­riante für den Abschnitt Mitte ging im Jahr 2021 in die nächste Stufe der Prüfung. Dafür wurden klein­räumig 31 alter­native Teilstrecken auf mögliche Konflikte in sieben Themen­feldern (Regio­nal­planung, Natur­schutz, Forst­wirt­schaft, Gewäs­ser­schutz, Boden­schutz, Landwirt­schaft, Denkmal­schutz) und auf technische Umsetz­barkeit geprüft. Parallel fand eine natur­schutz­fach­liche Erhebung (Pflanzen, Vögel, poten­zielle Lebens­räume geschützter Arten) statt.

Für diese Leitungs­va­riante wurde die frühe Öffent­lich­keits­be­tei­ligung durch­ge­führt und Anregungen zur Optimierung der Trasse eingeholt.

Der Abschnitt Mitte ist derzeit in großen Teilen parallel zur bestehenden Leitung geplant. Vorteil ist, dass dadurch die neue und die alte Leitung gemeinsam den Schutz­streifen nutzen. Zwischen den beiden Leitungen beträgt der Schutz­streifen ca. fünf Meter.

Die Leitung verläuft von Riedstadt-Wolfs­kehlen, wo die Leitung an den südlichen Teil der neuen Riedleitung anschließt bis nach Rüsselsheim-Haßloch. Dort befindet sich eine Anlage zum Transport des Trink­wassers, eine sogenannte Druck­erhö­hungs­anlage.

Der mittlere Abschnitt schließt ebenfalls das Wasserwerk Dornheim an, wodurch der Leitungs­verbund verstärkt wird und die Versor­gungs­si­cherheit steigt.