Zukunft gestalten
Eines unserer wichtigsten Investitionsprojekte für eine nachhaltige und zuverlässige Trinkwasserversorgung der Zukunft ist die „Neue Riedleitung“. Nach Fertigstellung wird die „Neue Riedleitung“ als zweite Hauptschlagader für den Wassertransport und damit auch den Ressourcenausgleich aus dem Hessischen Ried fungieren.
Die Riedleitung ist der wichtigste Abschnitt unseres Leitungsverbundes mit rund 34 Kilometer Länge und einem Durchmesser von bis zu 1,30 Metern. Sie verbindet Frankfurt, Wiesbaden, den Vordertaunus und den Rheingau mit den großen Grundwassergewinnungsanlagen im Hessischen Ried. Die Riedleitung ist die Hauptschlagader für unsere Versorgung mit Trinkwasser. Nahezu 60 Prozent des Trinkwasserbedarfs für Frankfurt, Wiesbaden und das jeweilige Umland werden über diese Leitung transportiert.
Damit die Versorgung für kommende Jahrzehnte sichergestellt werden kann, muss die fast 60 Jahre alte Betonleitung saniert werden. Hierfür wird die „Neue Riedleitung“ aus Stahl mit einem Meter Durchmesser als Redundanz verlegt. Sie wird die bestehende Riedleitung im laufenden Betrieb ersetzen, sodass sie gewartet werden kann. Im nördlichen Bereich ist die neue Leitung bereits seit 2018 in Betrieb. 2030 soll der mittlere Abschnitt fertig sein. Nach Fertigstellung wird die Leitung vom Wasserwerk Allmendfeld über Riedstadt-Wolfskehlen nach Flörsheim verlaufen und dort den Main unterqueren.
Im Fokus
Bauabschnit Süd - Trassenplanung





Aktuelle Beiträge zum Thema Riedleitung
Fragen zum Projekt
Warum wird die Riedleitung neu verlegt?
Die Riedleitung ist die Lebensader der Trinkwasserversorgung der Rhein-Main-Region. Bis zu 40 Prozent des täglichen Trinkwasserbedarfs des Ballungsraums fließen durch die rund 34 Kilometer lange Leitung, die bereits 1964 in Betrieb genommen wurde. Die über 58 Jahre alte Leitung wurde aus Spannbeton errichtet. Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Havarierisiko bei diesem Werkstoff, was bedeutet, dass die Leitung im Schadensfall bricht und damit schlagartig vollständig ausfällt.
Nach den anerkannten Regeln der Technik werden Trinkwassertransportleitungen dieser Bedeutung grundsätzlich redundant ausgelegt. Das heißt, es gibt eine zweite Leitung, durch die das Trinkwasser im Falle einer Störung oder bei anstehenden Sanierungsarbeiten transportiert wird. Mit einer zweiten Leitung ist bei einem Ausfall der bestehenden Riedleitung die Trinkwasserversorgung weiterhin sichergestellt.
Wie lang ist der neue Leitungsabschnitt und wo verläuft er?
Die neue Leitung wird rund 40 Kilometer lang und wird in vier Bauabschnitten unterirdisch verlegt. Ein erster, vier Kilometer langer Abschnitt bei Rüsselsheim-Haßloch, ist bereits seit Sommer 2018 in Betrieb. Der südliche Abschnitt vom Wasserwerk Allmendfeld bis zum Anschluss an die Bestandsleitung bei Riedstadt-Wolfskehlen ist rund 18 Kilometer lang. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt wurde im Januar 2023 in den betroffenen Gemeinden öffentlich gemacht. Für den sich anschließenden, mittleren Abschnitt von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch mit 17 Kilometer Länge begann die Planung im Herbst 2022.
Wie wird bei der Trassenplanung vorgegangen?
Die Trassenplanung folgt für alle Leitungsabschnitte den Grundsätzen:
– Schutzgebiete für Natur und Arten sowie ökologisch sensible Gebiete meiden
– Bodendenkmäler meiden
– Trinkwasserschutzgebiete der Zone II meiden
– möglichst entlang vorhandener Leitungen, Straßen, Bahngleisen etc. planen
– einen möglichst kurzen, gradlinigen Trassenverlauf wählen.
Das Hessische Ried wird vielfältig genutzt und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Belange der Landwirtschaft werden berücksichtigt, indem die Trasse möglichst in bestehenden Wegen oder parallel zu bestehenden Leitungen verläuft und landwirtschaftlich genutzte Flächen geringstmöglich berührt oder zerschneidet. Weiterhin sind Hinweise der betroffenen Städte und Gemeinden sowie von anderen Infrastrukturbetreibern zu künftigen Planungen zu beachten. Neben betriebstechnischen Belangen spielen bei einem Investitionsprojekt dieser Größenordnung auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle.
Ändern sich die Grundwasserverhältnisse durch den Bau der Neuen Riedleitung?
Nein. Die „Neue Riedleitung“ wird flankierend zur bestehenden Leitung gebaut, um den anerkannten Regeln der Technik gerecht zu werden und die rund 60 Jahre alte Bestandsleitung mittelfristig sanieren zu können. Die Menge an Grundwasser, die Hessenwasser zur Trinkwassergewinnung entnehmen darf, ist behördlich vorgegebenen, in sogenannten Wasserrechtsbescheiden. Die Wasserrechtsbescheide werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
Was ist eine aktive Grundwasserbewirtschaftung?
Im Hessischen Ried gibt es eine aktive Grundwasserbewirtschaftung. Der Wasserverband Hessisches Ried (WHR) betreibt seit 1989 für den Leitungsverbund der Öffentlichen Wasserversorgung, für Teile der landwirtschaftlichen Beregnung sowie zur Stützung industrieller Entnahme ein sogenanntes „Integriertes Wasserressourcen-Management“ nach den Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans. Es wird nicht nur Wasser aus dem Grundwasserkörper entnommen, sondern es wird im Gegenzug aufbereitetes Rheinwasser mit dem Instrument der Infiltration in den Boden versickert, also dem Grundwasser zugeführt. Die Infiltration bildet den Regen nach.
So funktioniert die Infiltration: zum Film
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Planungen zur Errichtung von Anlagen der Infrastruktur wie einer Trinkwassertransportleitung durchlaufen verschiedene Phasen. Ausgehend von einer Machbarkeitsprüfung, über Vorplanung und Genehmigungsplanung wird die Planung immer weiter konkretisiert bis hin zur Detailplanung für die spätere Bauausführung (Ausführungsplanung).
Für das Vorhaben „redundante Neuverlegung der Riedleitung Süd-Teil“ wurde Mitte Februar 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) der Antrag auf Genehmigung (hier: Planfeststellung) gestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens ist Bestandteil des Verfahrens. Das Planfeststellungsverfahren sieht eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Am 21.12.2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt an Hessenwasser übergeben. Im Januar 2023 wurde der Beschluss zusammen mit den Planunterlagen durch das RP in den Gemeinden über den ortsüblichen Weg (z. B. Gemeindeinformationen) öffentlich bekannt gemacht.
Der mittlere Abschnitt der „Neuen Riedleitung“ befindet sich derzeit (Herbst 2023) im Planfeststellungsverfahren.
Wie läuft die Baumaßnahme grundsätzlich ab?
Die „Neue Riedleitung“ wird abschnittsweise verlegt, wandert also von Abschnitt zu Abschnitt. Wir erwarten eine Bauzeit je Abschnitt von zwei bis vier Wochen. Schachtbauwerke und Kreuzungen dauern entsprechend länger. Während dieser Bauzeit finden die Bauarbeiten (Aushub des Bodens, Verlegen und Verschweißen der Leitungsrohre im Graben, Wiedereinbau des Bodens) an Ort und Stelle statt. Erforderliche Baustraßen werden zurück gebaut, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Vor Baubeginn der jeweiligen Abschnitte findet mit den Beteiligten im Regelfall eine Besprechung statt, um sich gegenseitig zu informieren. Weitere Einzelheiten, vor allem der Bauzeitenplan, werden zusammen mit der Baufirma erarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was passiert mit der Beregnung der Felder und den Feldbrunnen während der Bauphase?
Die Beregnung während der Bauzeit ist gesichert. Leitungen zur Beregnung werden geschützt oder vorübergehend umgelegt. Feldbrunnen, sofern sie betroffen sind, werden aufrechterhalten oder es wird im Vorfeld der Baumaßnahme für Ersatz gesorgt. Dafür werden Feldbrunnen im Detail betrachtet und individuelle Lösungen mit den jeweiligen Betreibern und betroffenen Landwirten abgestimmt. Dies geschieht innerhalb der mehrjährigen Bauzeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme.
Findet eine bodenkundliche Baubegleitung statt und was leistet sie?
Um ein bodenschonendes Arbeiten während der Baumaßnahme sicherzustellen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung durch ein Fachbüro vorgesehen. Bereits in der Planungsphase wird der Bodenschutz berücksichtigt, sehr empfindliche Böden werden möglichst gemieden.
Beim Aushub des Leitungsgrabens wird der Oberboden getrennt vom Unterboden im Arbeitsstreifen gelagert und nach der Verlegung der Leitung bodenschonend wieder eingebaut. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder zu hoher Bodenfeuchte werden die Bauarbeiten unterbrochen. Auch die abschließende Rekultivierung von beanspruchten Flächen wird durch die bodenkundliche Baubegleitung betreut, indem zum Beispiel den Bodenverhältnissen angepasste Geräte zur Bodenlockerungen festgelegt werden.
Der Bodengutachter ist während der gesamten Bauzeit im Einsatz und begleitet fachlich die Baumaßnahme.
Wie breit ist der Schutzstreifen der Leitung und wie kann er landwirtschaftlich genutzt werden?
Die Breite des Schutzstreifens ist definiert durch eine Norm des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs). Die Breite des Schutzstreifens beträgt zehn Meter. Innerhalb dieses Schutzstreifens dürfen keine Bauwerke errichtet oder tiefwurzelnde Pflanzen gesetzt werden. Eine gewöhnliche landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Das heißt, der Schutzstreifen darf mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, Feldmieten oder Folientunnel mit Erdankern von einem Meter dürfen errichtet und Tiefenlockerungsarbeiten bis zu ca. einem Meter dürfen durchgeführt werden.
Dürfen Photovoltaik-Anlagen im Schutzstreifen der Leitung errichtet werden?
Eine Überbauung der Leitung mit Photovoltaik-Anlagen ist nach den aktuellen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) nicht möglich.
Wie werden die Eigentümer informiert und welche Entschädigung erhalten sie?
Sobald die Planung feststeht, werden alle Grundstückseigentümer schriftlich kontaktiert, um über die Art der geplanten Grundstücksnutzung zu informieren und die Erlaubnis einer temporären oder dauerhaften Nutzung einzuholen. Für die Inanspruchnahme von Flächen während der Baumaßnahme oder von Flächen für den Schutzstreifen erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Auswirkungen auf das jeweilige Einzelgrundstück und dem erforderlichen Grundstücksnutzungsrecht. Weiterhin werden auch mögliche Ernteausfälle während oder nach der Baumaßnahme berücksichtigt. Dafür wird ein externer Gutachter tätig, der Ernteausfälle oder Aufwuchsschäden ermittelt und bewertet.
Abschnitt Süd
Wie ist der Planungsstand?
Am 20. Juni 2021 eröffnete das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als verfahrensführende Behörde die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen im Rahmen des Planstellungsverfahrens. Die Antragsunterlagen lagen vom 21. Juni bis zum 20. Juli in den betroffenen Kommunen (Riedstadt, Griesheim, Pfungstadt und Gernsheim) öffentlich aus bzw. waren im Internet über die Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zugänglich. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich zu den Antragsunterlagen äußern, Hinweise geben oder Einwendungen erheben. Die Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung können Sie hier einsehen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden, von anderen Infrastrukturbetreibern (Verkehr, Strom, Gas, Telekommunikation), der landwirtschaftlichen Verbände und der Umweltverbände und die Einwendungen Privater wurden an Hessenwasser übergeben und anschließend erörtert. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie fand anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation statt. Im Zeitraum vom 14. März bis 4. April 2022 hatten die vom Regierungspräsidium angeschriebenen Personen Gelegenheit, ihre Argumente zu erläutern oder auf die Antwort von Hessenwasser zu reagieren. Die Online-Konsultation ist, ebenso wie ein Erörterungstermin vor Ort, nicht öffentlich und wurde im Juni 2022 abgeschlossen. Am 21.12.2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss an Hessenwasser übergeben. Im Januar 2023 wurde der Beschluss zusammen mit den Planunterlagen durch das RP in den Gemeinden über den ortsüblichen Weg (z. B. Gemeindeinformationen) öffentlich bekannt gemacht.
Wer ist der Ansprechpartner für Eigentümer und Entschädigungsfragen?
Hessenwasser arbeitet für die Regelung der Grundstücksnutzung mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) zusammen. Die HLG bringt als Expertin für Grund und Boden ihre langjährigen Erfahrungen in der Umsetzung umfangreicher Flächensicherung für Infrastrukturvorhaben ein. Wenden Sie sich gerne an die HLG und den im Schreiben an Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter genannten Ansprechpartnern.
Weitere Informationen:
Homepage HLG
Zusammenarbeit Hessenwasser und HLG
Wann und wie finden Baugrunduntersuchungen statt?
In Vorbereitung für die spätere Bauausführung liefern Baugrunduntersuchungen vertiefte Kenntnisse über die Beschaffenheit des Untergrunds im Trassenverlauf, wie zum Beispiel Bodenart, Bodendichte, Wasserdurchlässigkeit und Tragfähigkeit. Es kommen dabei Rammsonden und Kernbohrungen zum Einsatz. Die Untersuchungen finden entlang der gesamten Trasse statt, um ein Gesamtbild der Bodenverhältnisse zu erhalten. Voraussetzung für die Sondierungen des Baugrundes ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer. Bei der Auswahl der Standorte für die Sondierung und bei der Zeitplanung für die Durchführung der Maßnahmen wurden die Gegebenheiten und Abläufe der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung berücksichtigt. Der eigentlichen Baugrunduntersuchung gehen jeweils routinemäßige Sondierungsmaßnahmen voraus, um die Aufschlusspunkte auf Kampfmittelfreiheit zu untersuchen.
Die Baugrunduntersuchungen wurden bis Oktober 2022 abschließend durchgeführt.
Abschnitt Mitte
Wie wurde der Vorschlag für den Leitungsverlauf im mittleren Abschnitt der Neuen Riedleitung gefunden?
Zu Beginn der Planung aller Abschnitte, also Süd, Mitte, Nord wurden mögliche Trassenverläufe großräumig in den Blick genommen und nach verschiedenen Kriterien bewertet. Die am besten bewertete Leitungsvariante ging im Jahr 2021 in die nächste Stufe der Prüfung. Dafür wurden kleinräumig 31 alternative Teilstrecken auf mögliche Konflikte in sieben Themenfeldern (Regionalplanung, Naturschutz, Forstwirtschaft, Gewässerschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Denkmalschutz) und auf technische Umsetzbarkeit geprüft. Parallel fand eine naturschutzfachliche Erhebung (Pflanzen, Vögel, potenzielle Lebensräume geschützter Arten) statt.
Das Ergebnis ist eine Leitungsvariante, die umsetzbar ist und die geringsten Konflikte in den genannten Themenfeldern aufweist. Die Variante ist jetzt weiter zu optimieren.
Wo verläuft die Trasse?
Der Abschnitt Mitte ist derzeit in großen Teilen parallel zur bestehenden Leitung geplant. Vorteil ist, dass dadurch die neue und die alte Leitung gemeinsam den Schutzstreifen nutzen. Zwischen den beiden Leitungen beträgt der Schutzstreifen ca. fünf Meter.
Die Leitung verläuft von Riedstadt-Wolfskehlen, wo die Leitung an den südlichen Teil der neuen Riedleitung anschließt bis nach Rüsselsheim-Haßloch. Dort befindet sich eine Anlage zum Transport des Trinkwassers, eine sogenannte Druckerhöhungsanlage.
Der mittlere Abschnitt schließt ebenfalls das Wasserwerk Dornheim an, wodurch der Leitungsverbund verstärkt wird und die Versorgungssicherheit steigt.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfestellungsverfahrens
Die interessierte Öffentlichkeit wurde von Hessenwasser eingeladen sich an Infoständen in persönlichen Gesprächen über die Planung des Leitungsabschnitts Mitte von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch zu informieren
Es fanden dazu zwei Termine statt:
06. Oktober 2022, 10-18 Uhr Marktplatz Groß-Gerau
07. Oktober 2022, 10-18 Uhr Dornheim, Mainzer Landstraße an der evangelischen Kirche
Zusätzlich bestand die Möglichkeit sich online zu informieren und seine Meinung einzubringen. Dafür stand ein online-Beteiligungstool zur Verfügung.