Unser Trinkwasser entspricht höchsten Qualitätsanforderungen
Ohne Wasser kein Leben. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und kann nicht ersetzt werden. Entsprechend hoch müssen die Reinheits- und Qualitätsanforderungen sein. Die genauen Güteanforderungen sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben.
Es ist unsere Verantwortung, für genau diesen Qualitätsanspruch einzustehen und über 2,4 Millionen Menschen im Rhein-Main-Gebiet täglich mit bestem Trinkwasser zu versorgen. Dafür werden in unserem Zentrallabor jährlich rund 10.000 Trinkwasser- und fast 5.000 Rohwasserproben analysiert. Dabei entwickeln wir unsere Analytik und damit auch das Spektrum der zu untersuchenden Substanzen immer weiter. So können wir auch Spurenstoffe wie etwa Arzneimittelrückstände in geringsten Konzentrationen nachweisen.
Mit der Beprobung des Rohwassers im Vorfeld der Gewinnungsanlagen stellen wir sicher, dass wir die Beschaffenheit des aus Brunnen, Quellen und Stollen gewonnenen Wassers genau kennen, lange bevor es im Wasserwerk zu Trinkwasser aufbereitet wird. Mit geeigneten Aufbereitungsverfahren aber auch mit vorbeugenden Schutzmaßnahmen für das Grundwasser (Multi-Barrieren-Prinzip) sichern wir die Qualitätsanforderungen an unser Trinkwasser.
Im Fokus
Trinkwasserverordnung
Wasserhärte
„Zuhause schmeckt das Wasser anders“
Die Herkunft des Wassers, also die Geologie des Gewinnungsgebietes, Tiefe und Lage der Brunnen sowie die Mischung im Verteilungssystem, bestimmen den Mineraliengehalt des Trinkwassers und damit seinen Geschmack.
Die im Wasser gelösten lebenswichtigen Mineralien Kalzium und Magnesium bestimmen auch den Härtegrad unseres Trinkwassers. Die unterschiedliche Zusammensetzung wird in drei Härtebereiche zusammengefasst: weich, mittel und hart. Kalzium- und magnesiumarmes Wasser zum Beispiel fühlt sich im Kontakt mit Seife „weich“ an, „hartes Wasser“ ist kalziumreiches, kalkhaltiges Wasser. Es hinterlässt die bekannten Kalkablagerungen.
Hessenwasser stellt je nach Versorgungsgebiet Trinkwasser mit Härtegraden zwischen 3 und 20 °dH (Grad deutscher Härte) bereit, also in allen Härtebereichen von weich bis hart.
Hessenwasser versorgt die Rhein-Main-Region
Hessenwasser versorgt fast 60 Prozent der Bevölkerung in der Rhein-Main-Region. Die Städte Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sowie über 50 Kommunen beziehen Trinkwasser direkt oder mittelbar von Hessenwasser. Ob Ihr Wasserversorger Trinkwasser von Hessenwasser bezieht, erfahren Sie hier.
Groß-Gerau
Kreis/Gemeinde/Stadt
Teilversorgt durch Hessenwasser
- Landkreis: Landkreis Groß-Gerau
- Postleitzahl: 64521
- Versorger: Stadtwerke Groß-Gerau
Messbare Trinkwasserqualität
FRISCH GENIESSEN
ANALYTIK
SPURENSTOFFE
FAQ zum Thema Spurenstoffe im Trinkwasser
Kann ich das Leitungswasser bedenkenlos trinken?
Kann ich mit Leitungswasser Babynahrung zubereiten?
Was sind anthropogene organische Spurenstoffe?
Als anthropogene organische Spurenstoffe werden chemische Verbindungen bezeichnet, die vom Menschen direkt oder indirekt verursacht sind und die in sehr geringen Konzentrationen, d.h. im Bereich weniger Mikrogramm (μg) oder Nanogramm (ng) pro Liter im Trinkwässer vorkommen können (d.h. ein Millionstel bzw. ein Milliardstel Gramm pro Liter). Zu den organischen Spurenstoffen werden beispielsweise Pestizide, Arzneimittel, Industrie- und Haushaltschemikalien oder künstliche Süßstoffe gezählt.
Warum veröffentlicht Hessenwasser diese Daten jetzt?
Wie kommen anthropogene Stoffe ins Wasser?
In welchen Konzentrationen kommen Spurenstoffe vor?
Was kann ich tun, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu mindern?
Jeder kann einen Beitrag zur Reduzierung von Spurenstoffen leisten:
- Medikamente sollten nicht in der Toilette oder im Ausguss entsorgt werden
- Reinigungsmittel und andere Chemikalien sollten sparsam eingesetzt werden
- Pestizide sollten in Gärten nur sehr zurückhaltend und streng nach den Dosierungsvorschriften verwendet werden.
Spurenstoffe – Die Stoffgruppen
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe / Biozidprodukt-Wirkstoffe und ihre Abbauprodukte
(PSM) sind chemische (oder biologische) Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Produkte, die der Bekämpfung von Pflanzen wie unerwünschten Ackerbegleitkräutern dienen, zählen ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln, des Weiteren Beizmittel für Saatgut oder Wachstumsregulatoren für Pflanzen aller Art. Die Gruppe der Herbizide, allgemein als Unkrautvernichtungsmittel bekannt, macht den größten Anteil aus. PSM können insbesondere durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch ungünstige Witterungsbedingungen in die Gewässer gelangen. Vielfach wird auch der Begriff Pestizide verwendet; zu diesen gehören neben den Pflanzenschutzmitteln auch die Biozide.
Biozide
Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift.
Für diesen Parameter, der auch relevante Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte der Pflanzenschutzmittel- und Biozid-Wirkstoffe erfasst, ist in der Trinkwasserverordnung ein Parameterwert von 0,1 μg/L für jede Einzelsubstanz und von 0,5 μg/L für die Summe aller bestimmbaren Einzelsubstanzen festgelegt (s.u.).
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) sind natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl. Sie entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien wie Kohle, Heizöl, Holz oder Tabak. PAK kommen überall in unserer Umwelt vor, sie entstehen beispielsweise auch beim Grillen, wenn Fleischsaft oder Fett in die Kohle tropft und verbrennt. Aufgrund ihrer Giftigkeit und krebserregenden Wirkung haben PAK eine große Bedeutung als Schadstoffe in unserer Umwelt.
Auch dieser Parameter ist in der Trinkwasserverordnung über einen Summenparameter sowie über Benzo-(a)-pyren als relevantester Einzelstoff geregelt
Haushalts- und Industriechemikalien
Diese Gruppe umfasst alle Chemikalien, die im Haushalt beziehungsweise in der Industrie verwendet werden können und ist damit sehr breit gestreut. Hierunter fallen Halogenkohlenwasserstoffe wie leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (LHKW), die z.B. als Löse- und Entfettungsmittel verwendet werden („chemische Reinigung“).
Zuschlagsstoffe, die Benzin zugesetzt werden, sogenannte „Antiklopfmittel“ gehören ebenfalls dieser Gruppe an.
Eine weitere Untergruppe sind sogenannte Komplexbildner. Komplexbildner werden häufig eingesetzt, um Herstellungsprozesse besser handhabbar zu machen oder Produkte zu stabilisieren. Sie kommen vor allem in Wasch- und Reinigungsmitteln, Körperhygieneprodukten und in der Papierherstellung zum Einsatz.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind in unserem Alltag leider mittlerweile allgegenwärtig. PFAS verleihen Artikeln wasserabweisende, fettabweisende und schmutzabweisende Eigenschaften, häufig zu finden in wetterfester Kleidung, Imprägnier Sprays oder wasserabweisenden Beschichtungen, aber auch in Feuerlöschschäumen und bei vielen anderen gewerblichen oder industriellen Prozessen (Wasserinformation zu PFAS).
Arzneimittel und sonstige Pharmaka
Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Verhütung bzw. Heilung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden oder zur medizinischen Diagnostik eingesetzt werden. Die Gruppe der Arzneistoffe ist sehr vielfältig. Man unterteilt hier nach der Art der Anwendungen, z.B. in Schmerzmittel, Antibiotika, Betablocker, Röntgenkontrastmittel etc. Bekannte Stoffe sind hier beispielsweise die Schmerzmittel Diclofenac oder Ibuprofen.
Besonderes Augenmerk aufgrund ihrer ökotoxikologischen Relevanz in Gewässern liegt auf den sogenannten Steroiden, die natürlicher oder künstlicher Herkunft sein können. Das bekannteste natürliche Steroid ist das Cholesterin. Zu den künstlichen Steroiden zählen beispielsweise zahlreiche Hormone in Empfängnisverhütungsmitteln, Muskelaufbaupräparaten oder Dopingmitteln.
Bewertung
Der Gesetzgeber hat in der Trinkwasser-Verordnung Grenzwerte für über 50 Parameter festgelegt. Diese umfassen auch zahlreiche organische Spurenstoffe. Als wichtigste und größte Gruppe wurden die Pflanzenschutzmittel- und Biozid Wirkstoffe sowie ihre relevanten Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte mit 0,1 Mikrogramm je Liter (μg/l) pro Einzelstoff bzw. 0,5 μg/l in der Summe begrenzt. Dieser stoffunabhängige Grenzwert beruht nicht auf einer toxikologischen Ableitung, sondern dem Vorsorgeprinzip entsprechend auf dem Ziel einer Nicht-Anwesenheit dieser unerwünschten Stoffe im Trinkwasser. Eine Grenzwertüberschreitung bietet somit nicht unmittelbar Anlass zu einer gesundheitlichen Besorgnis.
Für sogenannte „nicht-relevante“ Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und für zahlreiche weitere Spurenstoffe aus anderen Quellen wie Verbraucherprodukten, Arzneimitteln oder Industrieeinleitungen einschließlich deren Metaboliten oder Abbauprodukte wird kein Grenzwert in der TrinkwV gegeben, da sie nicht regelmäßig oder nur in wenigen Trinkwässern vorkommen und somit auch nicht in allen Trinkwässern ständig untersucht werden müssen. Hier erfolgt gegebenenfalls eine Einzelfall-Bewertung durch das Umweltbundesamt (UBA) für die Exposition des Menschen über den Trinkwasserpfad.
Bei ausreichender humantoxikologischer Datengrundlage wird vom Umweltbundesamt ein stoffbezogener gesundheitlicher Leitwert (LW) ermittelt. Da für viele Spurenstoffe jedoch keine vollständige toxikologische Datengrundlage für eine Einzelstoffbewertung zur Verfügung steht, wird seit 2003 das Konzept der Gesundheitlichen Orientierungswerte herangezogen. Ein gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) wird so niedrig angesetzt, dass auch bei lebenslanger Aufnahme der betreffenden Substanz kein Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis besteht. Er dient speziell dem vorsorglichen Schutz der Gesundheit des Verbrauchers und bezieht sich ausschließlich auf Stoffkonzentrationen im Trinkwasser.