Unser Trinkwasser entspricht höchsten Qualitätsanforderungen

Ohne Wasser kein Leben. Trink­wasser ist unser wichtigstes Lebens­mittel und kann nicht ersetzt werden. Entspre­chend hoch müssen die Reinheits- und Quali­täts­an­for­de­rungen sein. Die genauen Gütean­for­de­rungen sind in der Trink­was­ser­ver­ordnung festge­schrieben.

Es ist unsere Verant­wortung, für genau diesen Quali­täts­an­spruch einzu­stehen und über 2,4 Millionen Menschen im Rhein-Main-Gebiet täglich mit bestem Trink­wasser zu versorgen. Dafür werden in unserem Zentral­labor jährlich rund 10.000 Trink­wasser- und fast 5.000 Rohwas­ser­proben analy­siert. Dabei entwi­ckeln wir unsere Analytik und damit auch das Spektrum der zu unter­su­chenden Substanzen immer weiter. So können wir auch Spuren­stoffe wie etwa Arznei­mit­tel­rück­stände in geringsten Konzen­tra­tionen nachweisen.

Mit der Beprobung des Rohwassers im Vorfeld der Gewin­nungs­an­lagen stellen wir sicher, dass wir die Beschaf­fenheit des aus Brunnen, Quellen und Stollen gewon­nenen Wassers genau kennen, lange bevor es im Wasserwerk zu Trink­wasser aufbe­reitet wird. Mit geeig­neten Aufbe­rei­tungs­ver­fahren aber auch mit vorbeu­genden Schutz­maß­nahmen für das Grund­wasser (Multi-Barrieren-Prinzip) sichern wir die Quali­täts­an­for­de­rungen an unser Trink­wasser.

Im Fokus

Trinkwasserverordnung

Die Trink­was­ser­ver­ordnung ist die Grundlage dafür, dass wir Trink­wasser ein Leben lang beden­kenlos genießen können. Seit Juni 2023 ist eine Novelle in Kraft getreten, die in wesent­lichen Punkten an den Erkennt­nis­fort­schritt angepasst wurde. Das betrifft die Einführung von neuen Quali­täts­pa­ra­metern und stren­geren Grenz­werten. Ergänzt wird die Verordnung durch die Forderung nach einem Zugang für Alle zu einer sicheren Wasser­ver­sorgung in der EU-Trink­was­ser­richt­linie.

Wasserhärte

„Zuhause schmeckt das Wasser anders“

Die Herkunft des Wassers, also die Geologie des Gewin­nungs­ge­bietes, Tiefe und Lage der Brunnen sowie die Mischung im Vertei­lungs­system, bestimmen den Minera­li­en­gehalt des Trink­wassers und damit seinen Geschmack.

Die im Wasser gelösten lebens­wich­tigen Mineralien Kalzium und Magnesium bestimmen auch den Härtegrad unseres Trink­wassers. Die unter­schied­liche Zusam­men­setzung wird in drei Härte­be­reiche zusam­men­ge­fasst: weich, mittel und hart. Kalzium- und magne­si­um­armes Wasser zum Beispiel fühlt sich im Kontakt mit Seife „weich“ an, „hartes Wasser“ ist kalzi­um­reiches, kalkhal­tiges Wasser. Es hinter­lässt die bekannten Kalkab­la­ge­rungen.

Hessen­wasser stellt je nach Versor­gungs­gebiet Trink­wasser mit Härte­graden zwischen 3 und 20 °dH (Grad deutscher Härte) bereit, also in allen Härte­be­reichen von weich bis hart.

 

Hessenwasser versorgt die Rhein-Main-Region

Hessen­wasser versorgt fast 60 Prozent der Bevöl­kerung in der Rhein-Main-Region. Die Städte Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sowie über 50 Kommunen beziehen Trink­wasser direkt oder mittelbar von Hessen­wasser. Ob Ihr Wasser­ver­sorger Trink­wasser von Hessen­wasser bezieht, erfahren Sie hier.

Groß-Gerau

Kreis/Gemeinde/Stadt

Teilversorgt durch Hessenwasser

Messbare Trinkwasserqualität

FRISCH GENIESSEN

Lassen Sie das Wasser zu Hause immer so lange aus dem Wasserhahn laufen, bis es sich deutlich kühl anfühlt. So gehen Sie sicher, dass Sie das Trink­wasser immer in einwand­freier Qualität genießen können. Denn in der Hausin­stal­lation kann es bei längerer Verweil­dauer zu Einbußen an Frische und Qualität kommen. Verwenden Sie das ablau­fende Wasser zum Beispiel einfach zum Blumen­gießen.

ANALYTIK

In den letzten Jahrzehnten hat die Wissen­schaft die Nachweis­ver­fahren für Stoffe in der Umwelt immer weiter verfeinert. Manche Stoffe sind bereits in Konzen­tra­tionen von wenigen Nanogramm pro Liter messbar. Das entspricht dem Nachweis von einem Gramm einer Substanz in einer Milliarde (1.000.000.000) Liter Wasser. Anders ausge­drückt: einer einzigen Kopfschmerz­ta­blette in einem Volumen von 100 Tankwagen je 40 Kubik­meter Wasser.

SPURENSTOFFE

Mit dem Fortschritt der Analytik werden immer wieder "neue Spuren­stoffe" gefunden, die über Industrie und Landwirt­schaft, aber auch über die Haushalte in die Umwelt gelangen. Mit unserer Mitarbeit in Fachgremien bringen wir uns aktiv bei der Weiter­ent­wicklung von Wissen­schaft und Technik ein und arbeiten mit am Schutz der Gewässer als Ressource für unser Trink­wasser.

FAQ zum Thema Spurenstoffe im Trinkwasser

Das Trink­wasser ist hygie­nisch einwandfrei und toxiko­lo­gisch sicher. Somit kann es ohne Risiko unein­ge­schränkt im Haushalt und zum Trinken verwendet werden.
Trink­wasser kann unein­ge­schränkt für alle Bevöl­ke­rungs­gruppen verwendet werden.

Als anthro­pogene organische Spuren­stoffe werden chemische Verbin­dungen bezeichnet, die vom Menschen direkt oder indirekt verur­sacht sind und die in sehr geringen Konzen­tra­tionen, d.h. im Bereich weniger Mikro­gramm (μg) oder Nanogramm (ng) pro Liter im Trink­wässer vorkommen können (d.h. ein Milli­onstel bzw. ein Milli­ardstel Gramm pro Liter). Zu den organi­schen Spuren­stoffen werden beispiels­weise Pestizide, Arznei­mittel, Industrie- und Haushalts­che­mi­kalien oder künst­liche Süßstoffe gezählt.

Die Diskus­sionen über anthro­pogene organische Spuren­stoffe haben deutlich gemacht, dass in der Öffent­lichkeit ein großes Interesse an der Beschaf­fenheit des Trink­wassers besteht. Die Analy­sen­er­geb­nisse für die Parameter der Trink­was­ser­ver­ordnung werden seit vielen Jahren auf den Websites der Gesell­schafter bekannt­ge­geben. Darüber­hin­aus­ge­hende Anfragen wurden stets indivi­duell beant­wortet. Zusammen mit seinen Gesell­schaftern hat die Hessen­wasser GmbH & Co. KG sich nunmehr entschlossen – über die gesetz­lichen Veröf­fent­li­chungs­pflichten hinaus – auch die Erkennt­nisse aus der immer empfind­licher messenden Spuren­ana­lytik zu publi­zieren.
Die Eintrags­pfade sind vielfältig. Das geklärte Abwasser aus kommu­nalen und indus­tri­ellen Kläran­lagen wird in Bäche und Flüsse einge­leitet. Zudem sind direkte Einlei­tungen von Gewer­be­be­trieben erlaubt. Durch Regen­er­eig­nisse gelangen Schad­stoffe aus der Luft und durch Ablauf von landwirt­schaft­lichen Flächen, von Straßen und Bahnstrecken in die Gewässer (Fließ­ge­wässer, Grund­wasser). Außerdem können unter landwirt­schaft­lichen Flächen in der Region Rückstände von einge­setzten Pflan­zen­schutz- und Dünge­mitteln durch Versi­ckerung in das Grund­wasser gelangen.
Die Spuren­stoffe liegen in Konzen­tra­tionen von wenigen Mikro­gramm (μg) pro Liter vor, teilweise auch noch weit darunter. Ein Mikro­gramm ist ein Milli­onstel Gramm.

Jeder kann einen Beitrag zur Reduzierung von Spuren­stoffen leisten:

  • Medika­mente sollten nicht in der Toilette oder im Ausguss entsorgt werden
  • Reini­gungs­mittel und andere Chemi­kalien sollten sparsam einge­setzt werden
  • Pestizide sollten in Gärten nur sehr zurück­haltend und streng nach den Dosie­rungs­vor­schriften verwendet werden.

Spurenstoffe – Die Stoffgruppen

(PSM) sind chemische (oder biolo­gische) Produkte, die Pflanzen oder Pflan­zen­er­zeug­nisse vor einer Schädigung durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krank­heiten wie Pilzbefall schützen sollen. Produkte, die der Bekämpfung von Pflanzen wie unerwünschten Acker­be­gleit­kräutern dienen, zählen ebenfalls zu den Pflan­zen­schutz­mitteln, des Weiteren Beizmittel für Saatgut oder Wachs­tums­re­gu­la­toren für Pflanzen aller Art. Die Gruppe der Herbizide, allgemein als Unkraut­ver­nich­tungs­mittel bekannt, macht den größten Anteil aus. PSM können insbe­sondere durch einen nicht bestim­mungs­ge­mäßen Gebrauch oder durch ungünstige Witte­rungs­be­din­gungen in die Gewässer gelangen. Vielfach wird auch der Begriff Pestizide verwendet; zu diesen gehören neben den Pflan­zen­schutz­mitteln auch die Biozide.

Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schäd­linge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruf­lichen Lebens werden Biozide einge­setzt, zum Beispiel als antibak­te­rielle Putz- und Desin­fek­ti­ons­mittel, Holzschutz­mittel bis hin zum Mücken­spray und Ameisengift.

Für diesen Parameter, der auch relevante Metaboliten, Abbau- und Reakti­ons­pro­dukte der Pflan­zen­schutz­mittel- und Biozid-Wirkstoffe erfasst, ist in der Trink­was­ser­ver­ordnung ein Parame­terwert von 0,1 μg/L für jede Einzel­sub­stanz und von 0,5 μg/L für die Summe aller bestimm­baren Einzel­sub­stanzen festgelegt (s.u.).

(PAK) sind natür­liche Bestand­teile von Kohle und Erdöl. Sie entstehen bei der unvoll­stän­digen Verbrennung von organi­schen Materialien wie Kohle, Heizöl, Holz oder Tabak. PAK kommen überall in unserer Umwelt vor, sie entstehen beispiels­weise auch beim Grillen, wenn Fleischsaft oder Fett in die Kohle tropft und verbrennt. Aufgrund ihrer Giftigkeit und krebs­er­re­genden Wirkung haben PAK eine große Bedeutung als Schad­stoffe in unserer Umwelt.

Auch dieser Parameter ist in der Trink­was­ser­ver­ordnung über einen Summen­pa­ra­meter sowie über Benzo-(a)-pyren als relevan­tester Einzel­stoff geregelt

Diese Gruppe umfasst alle Chemi­kalien, die im Haushalt bezie­hungs­weise in der Industrie verwendet werden können und ist damit sehr breit gestreut. Hierunter fallen Halogen­koh­len­was­ser­stoffe wie leicht­flüchtige Kohlen­was­ser­stoffe (LHKW), die z.B. als Löse- und Entfet­tungs­mittel verwendet werden („chemische Reinigung“).
Zuschlags­stoffe, die Benzin zugesetzt werden, sogenannte „Antiklopf­mittel“ gehören ebenfalls dieser Gruppe an.

Eine weitere Unter­gruppe sind sogenannte Komplex­bildner. Komplex­bildner werden häufig einge­setzt, um Herstel­lungs­pro­zesse besser handhabbar zu machen oder Produkte zu stabi­li­sieren. Sie kommen vor allem in Wasch- und Reini­gungs­mitteln, Körper­hy­gie­ne­pro­dukten und in der Papier­her­stellung zum Einsatz.

Per- und polyfluo­rierte Alkyl­sub­stanzen (PFAS) sind in unserem Alltag leider mittler­weile allge­gen­wärtig. PFAS verleihen Artikeln wasser­ab­wei­sende, fettab­wei­sende und schmutz­ab­wei­sende Eigen­schaften, häufig zu finden in wetter­fester Kleidung, Imprä­gnier Sprays oder wasser­ab­wei­senden Beschich­tungen, aber auch in Feuer­lösch­schäumen und bei vielen anderen gewerb­lichen oder indus­tri­ellen Prozessen (Wasser­in­for­mation zu PFAS).

Arznei­mittel sind Stoffe oder Stoff­zu­sam­men­set­zungen, die zur Verhütung bzw. Heilung von Krank­heiten, Leiden, Körper­schäden oder Beschwerden oder zur medizi­ni­schen Diagnostik einge­setzt werden. Die Gruppe der Arznei­stoffe ist sehr vielfältig. Man unter­teilt hier nach der Art der Anwen­dungen, z.B. in Schmerz­mittel, Antibiotika, Betablocker, Röntgen­kon­trast­mittel etc. Bekannte Stoffe sind hier beispiels­weise die Schmerz­mittel Diclo­fenac oder Ibuprofen.
Beson­deres Augenmerk aufgrund ihrer ökoto­xi­ko­lo­gi­schen Relevanz in Gewässern liegt auf den sogenannten Steroiden, die natür­licher oder künst­licher Herkunft sein können. Das bekann­teste natür­liche Steroid ist das Chole­sterin. Zu den künst­lichen Steroiden zählen beispiels­weise zahlreiche Hormone in Empfäng­nis­ver­hü­tungs­mitteln, Muskel­auf­bau­prä­pa­raten oder Doping­mitteln.

Der Gesetz­geber hat in der Trink­wasser-Verordnung Grenz­werte für über 50 Parameter festgelegt. Diese umfassen auch zahlreiche organische Spuren­stoffe. Als wichtigste und größte Gruppe wurden die Pflan­zen­schutz­mittel- und Biozid Wirkstoffe sowie ihre relevanten Metabolite, Abbau- und Reakti­ons­pro­dukte mit 0,1 Mikro­gramm je Liter (μg/l) pro Einzel­stoff bzw. 0,5 μg/l in der Summe begrenzt. Dieser stoff­un­ab­hängige Grenzwert beruht nicht auf einer toxiko­lo­gi­schen Ableitung, sondern dem Vorsor­ge­prinzip entspre­chend auf dem Ziel einer Nicht-Anwesenheit dieser unerwünschten Stoffe im Trink­wasser. Eine Grenz­wert­über­schreitung bietet somit nicht unmit­telbar Anlass zu einer gesund­heit­lichen Besorgnis.

Für sogenannte „nicht-relevante“ Metaboliten von Pflan­zen­schutz­mit­tel­wirk­stoffen und für zahlreiche weitere Spuren­stoffe aus anderen Quellen wie Verbrau­cher­pro­dukten, Arznei­mitteln oder Indus­trie­ein­lei­tungen einschließlich deren Metaboliten oder Abbau­pro­dukte wird kein Grenzwert in der TrinkwV gegeben, da sie nicht regel­mäßig oder nur in wenigen Trink­wässern vorkommen und somit auch nicht in allen Trink­wässern ständig unter­sucht werden müssen. Hier erfolgt gegebe­nen­falls eine Einzelfall-Bewertung durch das Umwelt­bun­desamt (UBA) für die Exposition des Menschen über den Trink­was­serpfad.

Bei ausrei­chender human­to­xi­ko­lo­gi­scher Daten­grundlage wird vom Umwelt­bun­desamt ein stoff­be­zo­gener gesund­heit­licher Leitwert (LW) ermittelt. Da für viele Spuren­stoffe jedoch keine vollständige toxiko­lo­gische Daten­grundlage für eine Einzel­stoff­be­wertung zur Verfügung steht, wird seit 2003 das Konzept der Gesund­heit­lichen Orien­tie­rungs­werte heran­ge­zogen. Ein gesund­heit­licher Orien­tie­rungswert (GOW) wird so niedrig angesetzt, dass auch bei lebens­langer Aufnahme der betref­fenden Substanz kein Anlass zur gesund­heit­lichen Besorgnis besteht. Er dient speziell dem vorsorg­lichen Schutz der Gesundheit des Verbrau­chers und bezieht sich ausschließlich auf Stoff­kon­zen­tra­tionen im Trink­wasser.