Neuer PFAS-Grenzwert ab 2026: Hessenwasser erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben

09.01.2026

Ab dem 12. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer PFAS-Grenzwert für Trinkwasser – die Summe von 20 ausgewählten PFAS-Verbindungen darf dann höchstens 100 Nanogramm pro Liter betragen. PFAS sind in der Umwelt, der Nahrungskette und im menschlichen Körper praktisch nicht abbaubar, daher werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt.

Hessenwasser hält bei der Trinkwasserversorgung die geltenden gesetzlichen Grenzwerte für PFAS ein. Die Qualität des Trinkwassers hat für uns höchste Priorität.

Deshalb überwachen wir unsere Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen kontinuierlich und engmaschig. Die Wasserqualität wird regelmäßig nach den gesetzlichen Vorgaben sowie freiwillig darüber hinaus kontrolliert – dies gilt für die unterschiedlichsten Spurenstoffe. Dabei arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

PFAS stellen in der Trinkwasserversorgung kein neues Untersuchungsfeld dar. Bereits seit 2006 existieren gesundheitliche Orientierungswerte für einzelne PFAS-Verbindungen, die im Laufe der Jahre sowohl weiterentwickelt als auch auf zusätzliche Substanzen ausgeweitet wurden. Vor diesem Hintergrund hat Hessenwasser die PFAS-Gehalte in Roh- und Trinkwässern systematisch erfasst und– sofern erforderlich –geeignete Überwachungs- und Aufbereitungsmaßnahmen etabliert.

Bildquelle: Canva AI

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