Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember die Novelle der europäischen Trinkwasserrichtlinie angenommen. Die Novelle der Richtlinie, deren erste Fassung im Juli 1980 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält in ihrem Kern eine Ergänzung und Neubewertung von Qualitätsparametern und folgt damit dem Ansatz, das Spektrum der Parameter und der Grenzwerte an den Fortschritt von Wissenschaft und Technik anzupassen.
Gegenüber der bislang geltenden (2.) Fassung aus dem Jahr 1998 wurde der Regelungsbereich der Richtlinie mit der Novellierung allerdings erheblich ausgeweitet und umfasst nun auch Sachverhalte, die über die Festlegung von Qualitätsanforderungen für das Trinkwasser weit hinausgehen. In der Presse wurde insbesondere das neu aufgenommene Richtlinienziel auf verbesserten Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser als Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „Right 2 Water“ gefeiert. Darüber hinaus wurde eine ganze Reihe von neuen Informationsverpflichtungen für Wasserversorger in den Anforderungskatalog der Richtlinie aufgenommen: z.B. über die Gesamtleistung des Wassersystems in Bezug auf seine Effizienz und seine Leckagewerte, über die Eigentumsstruktur des Versorgungsunternehmens, über den Wasserpreis und die Struktur des Entgelts sowie eine Zusammenfassung und Statistiken hinsichtlich Verbraucherbeschwerden.
Der Ausweitung des bereits bisher bekannten risikobasierten Ansatzes der Qualitätsüberwachung kommt eine besondere Bedeutung zu. Zukünftig bezieht sich die - bisher nur für einzelne Elemente bekannte - Verpflichtung zur Erstellung einer spezifischen Risikobewertung auf die gesamte Versorgungskette, also vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung. Dabei sind die Verantwortlichkeiten für die Durchführung noch nicht alle adressiert. Vor dem Hintergrund der komplexen Gewinnungs- und Versorgungsinfrastruktur der Hessenwasser als regionaler Wasserbeschaffungsgesellschaft mit 21 Wasserwerken, 192 Gewinnungsanlagen und 15 Wasserschutzgebieten mit einer Fläche von rund 390 km² sowie über 20 Versorgungsgebiete bedeutet allein dies eine Aufgabe, die ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen sein wird.
Für Hessenwasser hat der Leiter der Abteilung Wassergüte, Dipl.-Chemiker Dr. Bernhard Post, in einem Beitrag in der Inside-Out die neuen Regelungen vorgestellt und eingeordnet.
Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Novelle in nationales Recht zu überführen.