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Wasserwerk Goldstein
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Wasserwerk Goldstein Neubau

Hessenwasser kritisiert Entwurf des Regionalplans: Der Entwurf des Regionalplans und der Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans berücksichtigen nicht die Bedeutung der Wasserversorgung

Dies sind die Kernpunkte unserer Kritik:

-          Mit den Entwürfen der vorgelegten Planwerke sehen wir die besondere Bedeutung der Wasserversorgung für die Wirtschaftsregion Rhein-Main nicht ausreichend berücksichtigt.

-          Während für fast alle anderen Nutzungen Vorrangstellungen formuliert werden, findet dies für den Grundwasserschutz und die Wasserversorgung nicht statt. Hieraus können sich erhebliche Konfliktpotentiale zu Lasten der Wasserversorgung ergeben.

-          Dies stellt die Grundlagen der derzeitigen Versorgungsstrukturen in Frage und gefährdet in erheblichem Maße die dauerhafte Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung.

Betroffen sind dabei die regionalen Wassergewinnungsanlagen ebenso wie die teilregionalen Versorgungseinheiten und auch die kommunalen Anlagen.

 

Unsere Forderungen :

Ø      Die Sicherung der genutzten Grundwasserressourcen für die Trinkwasser-gewinnung und der Schutz des Grundwassers vor qualitativen Grundwassergefährdungen sind als verbindliche Zielsetzung aufzunehmen.

Ø      Der Wasserversorgung und dem Grundwasserschutz ist eine Vorrangstellung einzuräumen. Hierzu sind entsprechende Vorranggebiete festzulegen. In den „Vorranggebieten für die Wasserversorgung“ hat der Schutz des Grundwassers Vorrang vor Flächenansprüchen, von denen Grundwasser gefährdende Wirkungen ausgehen können und die Nutzung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen, entgegenstehenden oder einschränkenden Nutzungsansprüchen.

Ø      Die Vorranggebiete für die Wasserversorgungsanlagen und Wasser-gewinnungsbereiche sind in den Karten der Planwerke darzustellen.

Ø      Zur Abgrenzung der Vorranggebiete sind die ausgewiesenen oder beantragten Trinkwasserschutzgebiete (einschließlich Zone III) heranzuziehen. Soweit keine Trinkwasserschutzgebiete vorliegen, sind die Einzugsgebiete zu bestimmen und darzustellen.

 

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