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Sichere Wasserversorgung contra gesunder Wald?

Der Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried ist auch für den Forst verbindlich

(Groß-Gerau, 14. November 2006) Vor dem Hintergrund der Diskussion zum Zustand der hessischen Wälder appelliert Hessenwasser an den Forst, auf eine Ebene des sachlichen Dialogs zurückzukehren und als Teil der Landesverwaltung verbindliche Verwaltungsvorschriften nicht länger in Abrede zu stellen. Die zuständigen Landesbehörden fordert Hessenwasser auf, für ein einheitliches und an dem geltenden Recht ausgerichtetes Verwaltungshandeln zu sorgen.

Die Veröffentlichung des Waldzustandsberichts des Hessischen Umweltministeriums Anfang letzter Woche hatte der Leiter des Darmstädter Forstamtes, Arnulf Rosenstock, zum Anlass genommen, über die Ursachen des kritischen Zustands der Wälder im Rhein-Main-Gebiet zu spekulieren: durch eine verstärkte Grundwasser-förderung der öffentlichen Wasserversorgung sei mit einer weitreichenden Zerstörung der Buchenwälder zur rechnen.

„Derartige Äußerungen, getroffen in zeitlicher Nähe zu der anstehenden Erörterung über eine Neubeantragung des Wasserrechts der Hessenwasser für das Wasserwerk Eschollbrücken, werfen ein Schlaglicht auf einen Interessenkonflikt, der eigentlich schon als beigelegt galt,“ meint Hubert Schreiber, Pressesprecher der Hessenwasser GmbH & Co. KG. „Dies ist ein einseitiges Nachkarten des Forstes zu dem bestehenden Interessenausgleich, um den sich das Land jahrelang bemüht hat.“

In dem verbindlichen „Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ sind den unterschiedlichen Ansprüchen und Interessen der Betroffenen, nämlich Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz und Siedlungsschutz, Rechnung getragen. Mit diesem komplexen Regelwerk, in dem unter Beachtung aller relevanten Belange so genannte Grenzgrundwasserstände festgeschrieben wurden, sind die Grundlagen für den laufenden Betrieb der Wassergewinnung sowie die Erfordernisse bei der Erteilung neuer Wasserrechte amtlich festgelegt.

Der Grundwasserbewirtschaftungsplan, der laufend aktualisiert wird, schreibt vorrangig Untergrenzen für Grundwasserstände (Grenzgrundwasserstände) und Richtwerte fest, die strikt eingehalten werden müssen und von allen Betroffenen außer dem Forst akzeptiert werden. Vom Regierungspräsidium erwartet Hessen-wasser dazu eine eindeutige Richtigstellung der Wirkungszusammen-hänge und die Verpflichtung der Forstverwaltung in die Mitverantwortung für die sichere Entwicklung der Region.

 

Hintergrundinformationen:

Für die Einhaltung der vom Regierungspräsidium definierten Grundwasserstände sorgt Hessenwasser über ein aufwändiges System von Rheinwasseraufbereitung, Infiltration und Grundwasserüberwachung, das vom Wasserverband Hessisches Ried (WHR) seit Ende der achtziger Jahre betrieben wird. Die Menge der Grundwasseranreicherung wird vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht. Bei hohen Grundwasserständen wird nichts infiltriert, bei tiefen Grundwasserständen dagegen mehr. Hessenwasser steuert über ein umfangreiches Monitoring-System die Grundwasseranreicherung und Grundwasserentnahme. Auf diese Weise wird auch sichergestellt werden, dass die beantragte Fördermengenerhöhung durch eine entsprechend erhöhte Infiltration ausgeglichen wird und sich nicht nachteilig auf die bestehenden Grundwasserstände auswirkt (Mehr Informationen unter www.grundwasser-online.de). Seit 2005 verantwortet Hessenwasser die betriebstechnischen Aktivitäten des Wasserverbandes.

Der Infiltration durch den Wasserverband Hessisches Ried wurde Ende der achtziger Jahre in Betrieb genommen, seinerzeit  noch unter der Verantwortung des ersten grünen Hessischen Umweltministers Joschka Fischer, um durch die Grundwasseranreicherung eine ökologisch verträgliche Grund-wassergewinnung aus dem Hessischen Ried sicherzustellen. Diese Wassermenge wird in der Wasserbilanz des Rhein-Main-Gebietes dringend benötigt. Die Grundwasserspeicher im Hessischen Ried sind daher eine zwingende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der südhessischen Gesamtregion.

Seit der Inbetriebnahme der wichtigsten Infiltrationsanlagen gehören Einschränkungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet der Vergangenheit an. Trotz der bekannten Hitze- und Trockenheitsrekorde, zuletzt im laufenden Jahr während der Fußball-Weltmeisterschaft, muss in Südhessen niemand seinen Bedarf an einwandfreiem Trinkwasser einschränken. Das ist auch in Europa keineswegs selbstverständlich, wie die Nachrichten z.B. aus England und Spanien im zurückliegenden Sommer gezeigt haben.

Mit der durch den Neuantrag des Wasserrechtes verbundenen Option, vorrangig die Wasserförderung gemäß der Zukunftsentwicklung des Wissenschaftsstandortes Darmstadt und der Rhein-Main-Region künftig auch auf einem erhöhten Niveau gewährleisten zu können, entspricht Hessenwasser den zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendigen Anforderungen.

Fachlich hinterlegt sind die wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge in einem regionalen Wasserbedarfsnachweis, der in dieser Form für Hessen erstmalig auf langfristigen Szenarien der Bevölkerungsentwicklung und des daraus abgeleiteten Wasserbedarfs des gesamten Wirtschaftraumes Rhein-Main beruht. Diese fachlichen Grundlagen wurden von Hessenwasser eng mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

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