Widersprüchliche Signale aus dem öffentlichen Raum
(Groß-Gerau) Der Wasserversorger Hessenwasser wendet sich als Eigentümer des Wasserparks an der Friedberger Landstraße und des Boehle-Parks in Sachsenhausen gegen die Kritik des Frankfurter Ortsbeirates 5 zur Schließung des Boehle-Parkes, die aktuell in der Presse geäußert wurde.
„Nur bei Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kosten können die von der Politik, allen voran dem Hessischen Wirtschaftminister als Kartellbehörde, ständig eingeforderten niedrigen Wasserpreise, gehalten werden, ohne die Wasserqualität und Versorgungssicherheit zu vernachlässigen,“ erklärte der zuständige Prokurist Norbert Siegmund zu den im Lokalteil der Frankfurter Rundschau vom 17. Januar erhobenen Vorhaltungen, das Unternehmen vermeide Betriebsaufwand einseitig zu Lasten der Frankfurter Bürger. Siegmund wies darauf hin, dass Hessenwasser entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung seine Lieferpreise in den vergangenen Jahren auf einem stabilen Preisniveau gehalten habe. Auch dies habe dazu beigetragen, dass sich für die Frankfurter Bürger das Trinkwasser seit Jahren nicht verteuert hat.
„Wenn zusätzlicher Aufwand gefordert und akzeptiert wird, so wird sich dies letztlich irgendwo im Wasserpreis niederschlagen müssen,“ so Siegmund. „Hessenwasser ist selbstverständlich auch jederzeit bereit, mit der Stadt oder Dritten, die sich an den Unterhaltungskosten der Parkanlagen beteiligen möchten, einschlägige Gespräche zu führen.“
Dass es dabei nicht nur um die Öffnung von Parktoren und die Bewachung der Parkanlage geht, machte ein Schadensfall im „Wasserpark“ im vergangenen Jahr deutlich, bei welchem ein Baum auf eine Gartenhütte der angrenzenden Gärtnerei fiel, wobei es glücklicherweise nur zu Sachschäden kam. „Bei den Unterhaltungs- und Pflegekosten der Parkanlagen und ihres Baumbestandes geht es um die Verkehrssicherheit und die Unversehrtheit der Parkbesucher,“ so Siegmund, „dies betrifft teilweise sehr umfassende Sicherungsmaßnahmen, weshalb auch die Stadt uns bislang noch keine Kostenbeteiligung signalisiert hat.“